Allgemeine Geschäftsbedingungen

für systemische Begleitung
(Einzelpersonen, Paare, Gruppen, Teams und Organisationen)

Eva-Maria Wiesemann
Lebenspfad finden – Systemische Beratung

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über systemische Begleitungsleistungen zwischen Eva-Maria Wiesemann (nachfolgend Coachin) und ihren Klient:innen bzw. Auftraggeber:innen.

(2) Die Leistungen richten sich an Einzelpersonen, Paare, Gruppen, Teams und Organisationen, einschließlich öffentlicher und freier Träger.

(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.

2. Leistungsverständnis und Abgrenzung

(1) Coaching, Beratung und Supervision sind prozessbegleitende Dienstleistungen. Sie dienen der Reflexion, Klärung und Weiterentwicklung persönlicher, beruflicher oder organisatorischer Fragestellungen.

(2) Die Leistungen stellen keine Therapie, keine medizinische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzen diese nicht.

(3) Die Coachin schuldet keinen bestimmten Erfolg. Entscheidungen, Handlungen und deren Konsequenzen verbleiben jederzeit bei den Klient:innen bzw. bei dem begleiteten System.

3. Besondere Regelungen für Paarbegleitungen

(1) Bei Paarbegleitungen arbeitet die Coachin mit beiden Personen gemeinsam. Sie übernimmt keine Rolle als Schiedsrichterin oder Entscheidungsinstanz.

(2) Auf Wunsch der Beteiligten können im Rahmen einer Paarbegleitung auch Einzelsitzungen mit nur einer Person stattfinden. Diese dienen der Prozessklärung und Vorbereitung der gemeinsamen Arbeit.

(3) Innerhalb der Paarbegleitung besteht keine Geheimhaltungspflicht zwischen den beteiligten Personen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

4. Besondere Regelungen für Gruppen, Teams und Organisationen

(1) Bei Gruppen-, Team- oder Organisationsprozessen wird vor Beginn geklärt
– wer Auftraggeber:in ist
– wer teilnimmt
– wie Verantwortung, Kommunikation und Entscheidungsbefugnisse geregelt sind

(2) Die Coachin arbeitet allparteilich und übernimmt keine Führungs-, Steuerungs- oder Entscheidungsfunktion innerhalb des begleiteten Systems.

(3) Die Verantwortung für interne Kommunikation, Entscheidungen und Umsetzung verbleibt beim Auftraggeber bzw. beim begleiteten System.

5. Termine und Ausfallregelung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.

(2) Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.

(3) Bei Absagen oder Nichterscheinen innerhalb von weniger als 24 Stunden vor dem Termin ist die Coachin berechtigt, ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 Prozent des vereinbarten Honorars zu berechnen.

(4) Der Klientin oder dem Klienten bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.

6. Coachingpakete – Prozesscharakter und Nutzungszeitraum

(1) Coachingpakete dienen einer verdichteten Prozess- und Entwicklungsarbeit. Sie sind auf regelmäßig stattfindende Termine im Abstand von ein bis drei Wochen ausgelegt, um nachhaltige Veränderungsprozesse zu unterstützen.

(2) Sofern im Vertrag nichts Abweichendes vereinbart ist, gilt für Coachingpakete folgender Nutzungszeitraum:

– 4er-Paket: 4 Monate
– 6er-Paket: 6 Monate
– 8er-Paket: 8 Monate
– 12er-Paket: 12 Monate

(3) Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Datum der ersten Sitzung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Vertragsschluss.

(4) Nicht genutzte Termine verfallen nach Ablauf des Nutzungszeitraums.

(5) Die Terminvereinbarung obliegt der Klientin oder dem Auftraggeber.
Werden über einen Zeitraum von 6 Wochen keine Termine vereinbart oder wahrgenommen, kann die Coachin den Prozess als ruhend betrachten. Der Nutzungszeitraum läuft weiter, sofern keine Ruhensvereinbarung getroffen wurde.

7. Abo-Angebote – begleitende Formate

(1) Abo-Angebote dienen einer kontinuierlichen Begleitung und Reflexion über einen längeren Zeitraum.

(2) Die Termine finden in der Regel
– monatlich (z. B. 12 Termine in 12 Monaten) oder
– zweimonatlich (z. B. 6 Termine in 12 Monaten)
statt.

(3) Nicht genutzte Termine innerhalb des vereinbarten Abo-Zeitraums verfallen.

(4) Die Terminvereinbarung obliegt der Klientin oder dem Auftraggeber.

8. Ruhen bei Krankheit oder längerer Abwesenheit

(1) Bei längerer Krankheit, Urlaub oder vergleichbaren schwerwiegenden Gründen informieren sich die Vertragsparteien frühzeitig.

(2) Der Coachingprozess kann in diesen Fällen nach einvernehmlicher Absprache ruhen.

(3) Der Nutzungszeitraum verlängert sich nur bei ausdrücklicher Vereinbarung.

9. Honorare, Ratenzahlung und Zahlungsmodalitäten

(1) Es gelten die im Vertrag vereinbarten Honorare.

(2) Bei Coachingpaketen und Abo-Angeboten wird eine Gesamtrechnung über das vereinbarte Honorar gestellt.

(3) Eine vereinbarte Ratenzahlung stellt eine Zahlungsmodalität dar und keine Teilabrechnung einzelner Termine oder Leistungen.

(4) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

(5) Bei Zahlungsverzug ist die Coachin berechtigt, weitere Termine bis zum Ausgleich offener Forderungen auszusetzen.

10. Präsenz-, Natursettings und Zusatzkosten

(1) Die Coachingleistungen werden überwiegend online erbracht.

(2) Präsenz- oder Natursettings erfolgen ausschließlich nach gesonderter Vereinbarung.

(3) Bei Präsenz- oder Natursettings können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere
– Anfahrtspauschalen
– Raummieten
– sonstige notwendige Auslagen

(4) Zusatzkosten werden vorab transparent vereinbart und separat in Rechnung gestellt, sofern sie nicht Bestandteil des Honorars sind.

11. Online-Durchführung und Technik

(1) Die Online-Durchführung erfolgt in der Regel über Zoom.

(2) Auf ausdrücklichen Wunsch der Klientin oder des Auftraggebers, insbesondere bei öffentlichen Trägern, kann die Durchführung über Microsoft Teams oder über einen vom Auftraggeber bereitgestellten Videokonferenzraum erfolgen.

(3) Stellt der Auftraggeber den Videokonferenzraum zur Verfügung, trägt er die Verantwortung für Technik, Zugang und datenschutzrechtliche Rahmenbedingungen.

(4) Die Coachin übernimmt keine Haftung für technische Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs.

12. KI-gestützte Protokolle

(1) Auf Wunsch der Klientin oder des Auftraggebers können KI-gestützte Protokolle über das genutzte Videokonferenzsystem erstellt werden.

(2) Die Verantwortung für Aktivierung, Verarbeitung, Speicherung und datenschutzrechtliche Zulässigkeit liegt ausschließlich bei der Klientin oder dem Auftraggeber.

(3) Die Coachin erstellt selbst keine automatisierten Protokolle. Eine etwaige Übersendung an die Coachin erfolgt durch die Klientin oder den Auftraggeber.

13. Urheberrecht, Materialien und Nutzung

(1) Alle Arbeitsmaterialien, Workbooks, Konzepte und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Die Materialien sind ausschließlich zur persönlichen Nutzung bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Coachin.

14. Nutzung von Visualisierungen und VISTEMA®-Board

(1) Visualisierungen aus der Arbeit mit dem VISTEMA®-Board können von der Coachin zu Schulungs-, Dokumentations- oder Marketingzwecken verwendet werden.

(2) Voraussetzung ist, dass
– Inhalte anonymisiert und verfremdet werden
– keine personenbezogenen Daten erkennbar sind
– kein Rückschluss auf konkrete Personen, Teams oder Organisationen möglich ist

(3) Ein Wiedererkennungswert der Methode bleibt hiervon unberührt.

15. Gruppenformate, Communitys und Netzwerke

(1) In Gruppenformaten tragen die Teilnehmenden Verantwortung für einen respektvollen Umgang.

(2) Die Coachin übernimmt keine Haftung für Beiträge oder Handlungen anderer Teilnehmender.

(3) Community-Angebote, Netzwerke oder begleitende Austauschformate sind freiwillige Zusatzangebote und kein Bestandteil des Coachingvertrages.

16. Empfehlungen und Weitervermittlung

Empfehlungen von Fachpersonen oder Angeboten erfolgen nach bestem Wissen. Eine Haftung für deren Inhalte oder Ergebnisse wird nicht übernommen.

17. Haftung

(1) Die Coachin haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

18. Weiterentwicklung des Angebots

(1) Die Coachin behält sich vor, Formate, Methoden und begleitende Angebote im Rahmen ihrer fachlichen Weiterentwicklung anzupassen oder weiterzuentwickeln.

(2) Bereits geschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt.

19. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Verbraucher:innen steht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu.

(2) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Klientin oder der Klient ausdrücklich verlangt, dass die Coachin vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und bestätigt, dass mit vollständiger Leistungserbringung das Widerrufsrecht erlischt.

20. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.