Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: August 2026
für systemische Begleitung
(Einzelpersonen, Paare, Gruppen, Teams und Organisationen)
Lebenspfad finden – Systemische Beratung
Eva-Maria Wiesemann
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über systemische Begleitungsleistungen zwischen Eva-Maria Wiesemann, nachfolgend „Coachin“, und ihren Klient:innen bzw. Auftraggeber:innen.
(2) Die Leistungen richten sich an Einzelpersonen, Paare, Gruppen, Teams und Organisationen einschließlich öffentlicher und freier Träger.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch.
(4) Individuelle schriftliche Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder Vertrag haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2. Leistungsverständnis und Abgrenzung
(1) Coaching, Beratung und Supervision sind prozessbegleitende Dienstleistungen. Sie dienen der Reflexion, Klärung und Weiterentwicklung persönlicher, beruflicher oder organisatorischer Fragestellungen.
(2) Die Leistungen stellen keine Psychotherapie, keine medizinische oder heilkundliche Behandlung dar und ersetzen diese nicht. Die Coachin übt im Rahmen dieser Leistungen keine Heilkunde im Sinne des Heilpraktikergesetzes aus.
(3) Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Krankheiten oder psychischen Störungen behandelt. Bei gesundheitlichen oder psychischen Beschwerden, die einer medizinischen, psychotherapeutischen oder heilkundlichen Behandlung bedürfen, ist entsprechende fachliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
(4) Die Coachin schuldet keinen bestimmten persönlichen, beruflichen, wirtschaftlichen oder sonstigen Erfolg.
(5) Entscheidungen, Handlungen und deren Konsequenzen verbleiben jederzeit bei den Klient:innen bzw. beim begleiteten System.
(6) Art, Inhalt, Umfang, Dauer und Vergütung der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der individuellen Vereinbarung.
3. Besondere Regelungen für Paarbegleitungen
(1) Bei Paarbegleitungen arbeitet die Coachin mit beiden Personen gemeinsam. Sie übernimmt keine Rolle als Schiedsrichterin oder Entscheidungsinstanz.
(2) Auf Wunsch der Beteiligten können im Rahmen einer Paarbegleitung auch Einzelsitzungen mit nur einer Person stattfinden. Diese dienen der Prozessklärung und Vorbereitung der gemeinsamen Arbeit.
(3) Innerhalb der Paarbegleitung besteht keine Geheimhaltungspflicht zwischen den beteiligten Partner:innen. Inhalte aus Einzelgesprächen können in die gemeinsame Paarbegleitung einbezogen werden, wenn dies für den Prozess relevant ist.
(4) Die Verantwortung für Entscheidungen und deren Umsetzung verbleibt bei den beteiligten Personen.
4. Besondere Regelungen für Gruppen, Teams und Organisationen
(1) Bei Gruppen-, Team- oder Organisationsprozessen wird vor Beginn geklärt,
- wer Auftraggeber:in ist,
- wer teilnimmt,
- welches Anliegen bzw. welcher Auftrag der Begleitung zugrunde liegt,
- wie Verantwortung, Kommunikation und Entscheidungsbefugnisse geregelt sind.
(2) Die Coachin arbeitet allparteilich und übernimmt keine Führungs-, Steuerungs- oder Entscheidungsfunktion innerhalb des begleiteten Systems.
(3) Die Verantwortung für interne Kommunikation, Entscheidungen und Umsetzung verbleibt beim Auftraggeber bzw. beim begleiteten System.
5. Termine und Ausfallregelung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich.
(2) Eine kostenfreie Absage oder Verschiebung ist bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin möglich.
(3) Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin oder bei Nichterscheinen können 50 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar berechnet werden.
(4) Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich geringerer Ausfall entstanden ist, bleibt möglich.
(5) Muss die Coachin einen Termin absagen, wird ein Ersatztermin vereinbart.
(6) Bei akuter Erkrankung oder außergewöhnlichen Umständen kann im Einzelfall eine individuelle Lösung vereinbart werden.
6. Coachingpakete und längerfristige Begleitformate
(1) Coachingpakete und längerfristige Begleitformate dienen einer zusammenhängenden Prozess- und Entwicklungsarbeit sowie der kontinuierlichen Reflexion, Selbstführung und Entwicklung über einen vereinbarten Zeitraum.
(2) Sie stellen kein automatisch fortlaufendes Abonnement dar, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Anzahl und Umfang der enthaltenen Leistungen, der empfohlene Rhythmus der Termine, ergänzende Begleitangebote sowie der jeweilige Nutzungszeitraum ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder der individuellen Vereinbarung.
(4) Der vereinbarte Nutzungszeitraum unterstützt die Kontinuität des Begleitprozesses. Die Termine sollen deshalb in einem für den jeweiligen Prozess passenden Rhythmus stattfinden.
(5) Der Nutzungszeitraum beginnt mit dem Datum der ersten Sitzung, sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(6) Die im Coachingpaket oder Begleitformat enthaltenen Termine und Leistungen sind innerhalb des vereinbarten Nutzungszeitraums wahrzunehmen. Nicht genutzte Termine verfallen nach dessen Ablauf, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
(7) Die Terminvereinbarung erfolgt in gemeinsamer Abstimmung. Die Klientin, der Klient bzw. der Auftraggeber trägt dafür Sorge, die vereinbarten Termine innerhalb des Nutzungszeitraums zu vereinbaren und wahrzunehmen.
(8) Bei längerer Erkrankung oder anderen schwerwiegenden Umständen kann im gegenseitigen Einvernehmen eine Verlängerung oder ein Ruhen des Nutzungszeitraums vereinbart werden.
7. Ruhen bei Krankheit oder längerer Verhinderung
(1) Bei längerer Krankheit oder vergleichbaren schwerwiegenden Umständen informieren sich die Vertragsparteien möglichst frühzeitig.
(2) Der Coaching- oder Begleitprozess kann in diesen Fällen nach einvernehmlicher Absprache ruhen.
(3) Eine Verlängerung des vereinbarten Nutzungs- oder Begleitzeitraums erfolgt nach individueller Vereinbarung.
8. Honorare, Ratenzahlung und Zahlungsmodalitäten
(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot oder Vertrag vereinbarten Honorare.
(2) Bei Coachingpaketen und längerfristigen Begleitformaten wird das vereinbarte Gesamthonorar entsprechend der im Angebot festgelegten Zahlungsweise berechnet.
(3) Sofern eine Ratenzahlung angeboten und vereinbart wird, kann sich das Gesamthonorar aufgrund des zusätzlichen Buchungs- und Verwaltungsaufwandes erhöhen. Die Höhe der einzelnen Raten und das daraus entstehende Gesamthonorar werden im jeweiligen Angebot transparent ausgewiesen.
(4) Eine vereinbarte Ratenzahlung stellt eine Zahlungsmodalität dar und keine Teilabrechnung einzelner Termine oder Leistungen.
(5) Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig.
(6) Bei Zahlungsverzug ist die Coachin berechtigt, weitere Termine bis zum Ausgleich fälliger Forderungen auszusetzen.
9. Online-, Präsenz- und Natursettings
(1) Die Coachingleistungen werden grundsätzlich online erbracht.
(2) Präsenztermine, bewegte Gespräche und Natursettings können individuell vereinbart werden.
(3) Bei Präsenz- oder Natursettings können zusätzliche Kosten entstehen, insbesondere für Anfahrt, Raumnutzung oder sonstige notwendige Auslagen.
(4) Entstehende Zusatzkosten werden vorab transparent vereinbart und gesondert in Rechnung gestellt, sofern sie nicht bereits Bestandteil des vereinbarten Honorars sind.
10. Online-Durchführung, technische Voraussetzungen und Störungen
(1) Die Online-Durchführung erfolgt in der Regel über Zoom.
(2) In Ausnahmefällen, insbesondere auf Wunsch eines Auftraggebers, kann die Durchführung über Microsoft Teams oder über einen vom Auftraggeber bereitgestellten Videokonferenzraum erfolgen.
(3) Klient:innen und Auftraggeber sind dafür verantwortlich, auf ihrer Seite die für die Durchführung erforderlichen technischen Voraussetzungen, insbesondere ein geeignetes Endgerät, die erforderlichen Zugänge sowie eine ausreichend stabile Internetverbindung, bereitzuhalten.
(4) Stellt der Auftraggeber den Videokonferenzraum zur Verfügung, trägt er die Verantwortung für Technik, Zugang und die von ihm bereitgestellten technischen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen.
(5) Treten während eines Termins technische Störungen auf, wird zunächst versucht, die Verbindung auf geeignete Weise wiederherzustellen. Ist eine Fortsetzung per Videokonferenz nicht möglich, kann der Termin, sofern dies für das jeweilige Anliegen fachlich und praktisch geeignet ist, telefonisch oder über einen anderen geeigneten Kommunikationsweg fortgeführt werden.
(6) Ist auch auf diesem Weg eine sinnvolle Fortsetzung nicht möglich, wird für den noch ausstehenden Leistungsumfang eine angemessene individuelle Lösung vereinbart. Soweit es die Situation erfordert und telefonisch Kontakt hergestellt werden kann, wird der begonnene Prozess zunächst in geeigneter Weise abgeschlossen, bevor die weitere Durchführung neu vereinbart wird.
(7) Die Coachin übernimmt keine Haftung für technische Störungen außerhalb ihres Einflussbereichs, soweit gesetzlich zulässig.
11. KI-gestützte Protokolle
(1) Im Rahmen von Online-Terminen können auf Wunsch KI-gestützte Funktionen zur Transkription, Dokumentation oder Zusammenfassung eingesetzt werden, sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen und Einwilligungen vorliegen.
(2) Die technische Aktivierung erfolgt durch die Person oder Organisation, die im jeweiligen Videokonferenzsystem hierzu berechtigt ist. Wird der Videokonferenzraum von der Coachin bereitgestellt, liegt die technische Administration bei ihr. Wird der Videokonferenzraum durch einen Auftraggeber bereitgestellt, liegt die technische Administration der dort eingesetzten Funktionen in dessen Verantwortungsbereich.
(3) Die Beteiligten werden über den Einsatz einer entsprechenden Funktion informiert. Soweit hierfür eine gesonderte Einwilligung erforderlich ist, wird diese vor der Nutzung eingeholt.
(4) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den jeweils geltenden Datenschutzinformationen.
12. Urheberrecht, Materialien und Nutzung
(1) Die von der Coachin zur Verfügung gestellten Arbeitsmaterialien, Workbooks, Texte, Übungen, Konzepte und Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt, soweit die entsprechenden Rechte bei der Coachin liegen.
(2) Die Materialien sind für die persönliche Nutzung bzw. für den jeweils vereinbarten Verwendungszweck bestimmt.
(3) Eine darüberhinausgehende Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder gewerbliche Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung der Coachin, soweit gesetzlich nichts anderes zulässig ist.
13. VISTEMA®-Board, Visualisierungen und anonymisierte Praxisdarstellungen
(1) Im Rahmen der Begleitung können Visualisierungen, Aufstellungen und Darstellungen von Entwicklungs- und Veränderungsprozessen entstehen. Hierfür kann insbesondere das VISTEMA®-Board eingesetzt werden.
(2) Vollständig anonymisierte oder ausreichend verfremdete Darstellungen, bei denen für Dritte kein Rückschluss auf konkrete Personen, Paare, Familien, Teams oder Organisationen möglich ist, können für fachliche Dokumentation, Demonstration, Lehre, Ausbildung und Weiterbildung verwendet werden.
(3) Dies kann insbesondere die Darstellung von Arbeitsweisen, methodischen Vorgehensweisen, räumlichen Veränderungen, Prozessschritten und fachlichen Zusammenhängen umfassen.
(4) Sollen personenbezogene oder für Dritte identifizierbare Darstellungen verwendet werden, erfolgt dies nur mit der hierfür erforderlichen Zustimmung bzw. auf einer anderen hierfür bestehenden rechtlichen Grundlage.
(5) Für Veröffentlichungen zu Marketing- und Kommunikationszwecken werden ausschließlich ausreichend anonymisierte bzw. verfremdete Darstellungen verwendet, sofern keine ausdrückliche Zustimmung zu einer weitergehenden Nutzung vorliegt.
14. Gruppenformate, Communitys und Netzwerke
(1) In Gruppenformaten tragen alle Teilnehmenden Verantwortung für einen respektvollen und vertraulichen Umgang miteinander.
(2) Die Coachin übernimmt keine Verantwortung für Äußerungen oder Handlungen anderer Teilnehmender.
(3) Community-Angebote, Netzwerke oder begleitende Austauschformate sind freiwillige Zusatzangebote und nur dann Bestandteil des jeweiligen Vertrages, wenn dies im Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.
15. Empfehlungen und Weitervermittlung
Empfehlungen von Fachpersonen, Einrichtungen, Methoden oder anderen Angeboten erfolgen nach bestem Wissen. Für Leistungen, Inhalte oder Ergebnisse selbstständiger Dritter übernimmt die Coachin keine Verantwortung, soweit gesetzlich zulässig.
16. Haftung
(1) Die Coachin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Coachin oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet die Coachin unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.
(4) Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften bleiben unberührt.
17. Prozessgestaltung und Weiterentwicklung
(1) Coaching, systemische Beratung sowie Team- und Organisationsentwicklung sind prozessorientierte Leistungen. Inhalte, Methoden, Schwerpunkte und die konkrete Gestaltung einzelner Termine können sich im Verlauf der Zusammenarbeit aus den Anliegen, Erkenntnissen und Entwicklungen des jeweiligen Prozesses ergeben.
(2) Die Coachin gestaltet den Prozess innerhalb des vereinbarten Auftrags- und Leistungsrahmens fachlich und methodisch eigenverantwortlich. Dabei können ursprünglich vorgesehene Vorgehensweisen angepasst, ergänzt oder durch andere geeignete Methoden ersetzt werden, soweit dies dem vereinbarten Ziel und Auftrag dient und für die Klientin, den Klienten oder Auftraggeber zumutbar ist.
(3) Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs, insbesondere hinsichtlich Anzahl oder Umfang der vereinbarten Leistungen, Vergütung oder Laufzeit, bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
(4) Die Coachin entwickelt ihre Methoden, Formate und begleitenden Materialien kontinuierlich weiter. Der vereinbarte wesentliche Leistungsumfang bestehender Verträge bleibt hiervon unberührt.
18. Widerrufsrecht für Verbraucher:innen
(1) Verbraucher:innen steht bei Fernabsatzverträgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich ein Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(2) Die Widerrufsbelehrung sowie die Möglichkeit zur Erklärung des Widerrufs werden auf der Website von Lebenspfad finden bereitgestellt.
(3) Wünscht die Klientin oder der Klient ausdrücklich, dass die Coachin bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der vereinbarten Dienstleistung beginnt, ist hierfür eine entsprechende ausdrückliche Erklärung erforderlich.
(4) Für bereits innerhalb der Widerrufsfrist erbrachte Leistungen kann bei einem Widerruf nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz geschuldet sein.
(5) Bei vollständiger Erbringung der vereinbarten Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen vorzeitig erlöschen.
19. Beendigung und Kündigung
(1) Einzeltermine enden mit Erbringung der vereinbarten Leistung.
(2) Coachingpakete und längerfristige Begleitformate enden grundsätzlich mit Ablauf des vereinbarten Nutzungszeitraums bzw. mit vollständiger Erbringung der vereinbarten Leistungen, sofern im jeweiligen Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.
(3) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Soweit für einen Vertrag gesetzlich eine elektronische Kündigungsmöglichkeit bereitzustellen ist, steht diese auf der Website von Lebenspfad finden zur Verfügung.
20. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbraucher:innen gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende gesetzliche Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht eingeschränkt werden.
(2) Ist die Auftraggeberin oder der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten die gesetzlichen Regelungen über den Gerichtsstand bzw. kann im gesetzlich zulässigen Rahmen ein Gerichtsstand vereinbart werden.
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.